Führerschein ab 17

„Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - ist in
Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore.
Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es inzwischen in fast ganz
Deutschland Schule macht.

Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der
bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
  • Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.



Quelle: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer e.V.